Allgemeine Geschäftsbedingungen von Eventsport Hamburg

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die im Namen von Eventsport Hamburg, Marvin Brand, Chaukenweg 10, 22455 Hamburg durchgeführt werden.

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Bestätigung des Angebotes bietet der Kunde Eventsport Hamburg den Abschluss des Eventvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Eventsport Hamburg zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Eventsport Hamburg dem Kunden die Bestätigung aushändigen.

2. Zahlungen

Anzahlung und Restzahlung werden gegen Rechnung abgewickelt.

Die Anzahlung beträgt 50% und ist sofort nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Restzahlung erfolgt bis 7 Tage nach Leistungserbringung.

In Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Bezahlung auch vor Ort in bar erfolgen.

Fremdleistungen, die über Eventsport Hamburg gebucht werden (z.B. Bustransfer) sind bei der Buchung zu 100% fällig und können nicht erstattet werden.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibungen der Programme sowie aus den Infobroschüren des Eventveranstalters. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

Die Leistungen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Nach Möglichkeit wird ein Ersatzprogramm- oder Termin vom Veranstalter angeboten. Eine Absprache ist möglich.

Die An- und Abreise ist, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, nicht Bestandteil des Eventvertrages. Sie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters.

4. Leistungsänderungen
Änderungen der Teilnehmerzahl, Treffpunkt oder Uhrzeit müssen Eventsport Hamburg unverzüglich mitgeteilt werden.

Eventsport Hamburg ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen und die Veranstaltung abzusagen, soweit die Durchführung einzelner Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Wetterverhältnissen (Unwetterwarnung des deutschen Wetterdienstes) oder sonstigen Ereignissen die sachgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht zulässt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Eventsport Hamburg um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von Eventsport Hamburg eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Eventsport Hamburg wird sich trotzdem darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

6. Stornierung des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurück treten. Die Stornierung ist schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt des Kunden entstehen die folgenden Stornokosten:

Bis 30 Tage vor der Veranstaltung         10% Stornokosten
Bis 7 Tage vor der Veranstaltung          40% Stornokosten
Bis 1 Tag vor der Veranstaltung            70% Stornokosten
Am Veranstaltungstag                          100% Stornokosten

7. Gewährleistung
a.) Abhilfe
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Eventsport Hamburg kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Eventsport Hamburg kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

b) Minderung des Preises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel vor Ort anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Eventsport Hamburg innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Eventsport Hamburg verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Eventsport Hamburg den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Preis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den Eventsport Hamburg nicht zu vertreten hat. Die Höhe ist dabei auf den vorher festgelegten Preis des Vertrages beschränkt, solange der Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich durch Eventsport Hamburg herbeigeführt wurde.

8. Teilnahmebedingungen/Haftung
Die Teilnahme an den Sportveranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.

Alle Teamleiter sind in den Sportsektionen geschult und bestens mit den Gegebenheiten vertraut. Für Unfälle oder Schäden die auf das Verschulden von Eventsport Hamburg zurück zu führen sind, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass Alkoholgenuss das Unfallrisiko wesentlich erhöht und zum Ausschluss der Teilnahme an den Veranstaltungen führen kann. Bitte informieren Sie auch die restlichen Teilnehmer Ihrer Gruppe über die Teilnahmebedingungen.

9. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner ist der Wohnsitz des Teilnehmers bzw. Vertragspartner maßgebend.  Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

12. Veranstalter
Eventsport Hamburg
Marvin Brand
Chaukenweg 10
22455 Hamburg
Telefon: 040-18033273
Mobil: 0176-632 357 64
E-Mail: info@eventsport-hamburg.de

Steuernummer: 45/137/02677
Umsatzsteuer-ID: DE300462070
Finanzamt: Hamburg-Eimsbüttel